Sie möchten eine Immobilie kaufen oder verkaufen?

Wir gewährleisten als Vertragserrichter und Treuhänder eine ordnungsgemäße, rasche und sichere Durchführung.

Wir sorgen für eine sichere und faire Abwicklung beim Immobilienkauf. 

Unsere Dienstleistungen für Kaufvertäge und Wohneigentum bieten Käufern und Verkäufern Sicherheit. Unsere Notarverträge stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und die Transaktion transparent ist. Wir helfen dabei, den Prozess der Eigentumsübertragung und Registrierung ihres Eigentums zu steuern.

Juristische Expertise zur Gewährleistung transparenter Transaktionen

Sicherstellung, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden

Unterstützung bei der Übertragung und Registrierung von Eigentum

Unsere vertraglichen Dienstleistungen

Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung aller Verträge beim Immobilienankauf bzw. -verkauf. Erhalten Sie dadurch klare und rechtssichere Verträge.

KAUFVERTRÄGE

Mit unseren Kaufverträgen stellen wir sicher, dass Ihre Rechte und Pflichten klar definiert sind. Wir berücksichtigen Ihre spezifischen Anforderungen und Wünsche, um sicherzustellen, dass der Vertrag Ihren Bedürfnissen entspricht und Ihre Investition geschützt ist.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Überprüfung von Grundbuchunterlagen, Baugenehmigungen, Servitutsrechten und anderen relevanten Dokumenten, um sicherzustellen, dass die Immobilie frei von Belastungen oder anderen rechtlichen Einschränkungen ist.

Der Kauf einer Immobilie ist eine bedeutende Investition und benötigt eine verlässliche und transparente Abwicklung. Mit unseren Kaufverträgen bieten wir Ihnen die notwendige Sicherheit und Gewissheit, um Ihren Immobilienerwerb erfolgreich abzuschließen.

WOHNUNGSEINGENTUMSVERTRÄGE

Ein Wohnungseigentumsvertrag ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um den Kauf einer Wohnung geht. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung und Fachwissen, um sicherzustellen, dass Ihr Wohnungseigentumserwerb reibungslos verläuft und Ihre Interessen geschützt sind.

Bauträgerverträge

Ein Bauträgervertrag ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um den Kauf einer Immobilie im Rahmen eines Bauträgerprojekts geht. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung und Expertise, um sicherzustellen, dass Ihr Immobilienkauf reibungslos verläuft und Ihre Interessen geschützt sind.

Schenkungsverträge

Ein Schenkungsvertrag ist ein kraftvolles Instrument, um Vermögenswerte oder Eigentum rechtlich und transparent zu verschenken. Egal, ob Sie eine wertvolle Erbschaft weitergeben, ein persönliches Geschenk machen oder Ihr Vermögen an zukünftige Generationen übertragen möchten, unsere Schenkungsverträge bieten Ihnen die notwendige rechtliche Sicherheit und Klarheit.

Tauschverträge

Ein Tauschvertrag ist eine effektive und flexible Möglichkeit, um Vermögenswerte, Eigentum oder Dienstleistungen zwischen Parteien auszutauschen, ohne den Einsatz von Geld. Egal, ob Sie ein Unternehmen sind, das nach innovativen Kooperationsmöglichkeiten sucht oder eine Privatperson, die nach einer alternativen Lösung für den Besitztransfer sucht, unsere Tauschverträge bieten Ihnen die rechtliche Sicherheit, die Sie benötigen.

Realteilungsverträge

 Realteilungsverträgen sorgen für eine reibungslose und faire Aufteilung von Immobilienvermögen. Diese bieten eine rechtliche Grundlage für den gerechten Austausch von Eigentum zwischen Parteien und sind insbesondere bei Scheidungen, Erbfällen oder der Aufteilung von gemeinsamen Immobilieninvestitionen von unschätzbarem Wert.

Sie ermöglichen eine klare und strukturierte Aufteilung des Immobilienvermögens, was zu einer effizienten und zeitnahen Abwicklung führt. Unsere Verträge bieten auch rechtliche Sicherheit und schützen alle Parteien vor rechtlichen Konflikten in der Zukunft. Darüber hinaus können sie individuell angepasst werden, um den einzigartigen Umständen und Bedürfnissen Ihrer Situation gerecht zu werden.

DIENSTBARKEITSBESTELLUNGSVERTRÄGE

Dienstbarkeitsbestellungsverträgen sorgen für eine klare und rechtlich abgesicherte Regelung von Nutzungsrechten an Immobilien. Sie sind eine effektive Lösung, um die Rechte und Pflichten von Eigentümern und Nutzern von Grundstücken zu definieren und mögliche Konflikte zu vermeiden.

Unsere Verträge definieren die Art und den Umfang der gewährten Nutzungsrechte, sei es ein Geh- und Fahrrecht, ein Leitungsrecht, ein Überbau oder andere Dienstbarkeiten.

PACHT- UND MIETVERTRÄGE

Pacht- und Mietverträge bieten Klarheit und Sicherheit in Bezug auf die Vermietungsbedingungen und schützen sowohl Vermieter als auch Mieter vor Streitigkeiten. Unsere Verträge definieren deutlich die Art und den Umfang der Vermietung, die Mietbedingungen, die Zahlungsmodalitäten und die Rechte und Pflichten beider Parteien.

Vermeiden Sie Unsicherheiten und Konflikte bei der Vermietung von Immobilien mit unseren professionell gestalteten Pacht- und Mietverträgen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Rechte und Pflichten klar zu definieren und eine solide Grundlage für eine harmonische Zusammenarbeit zu schaffen.

Fragen zum Thema Kaufvertrag und Wohnungseigentum

Ein junges Ehepaar will sich eine Eigentumswohnung kaufen. Fallen beim Kauf zusätzliche Steuern an?

Grundsätzlich fällt bei jeder Übertragung von Immobilien die Grunderwerbsteuer als Übertragungssteuer einmalig an, unabhängig davon, ob es sich um einen Kauf oder eine Schenkung handelt.

Bei einem entgeltlichen Erwerb beträgt die Steuer 3,5 % vom Wert der Gegenleistung (z. B. Kaufpreis), mindestens vom Grundstückswert. Bei einem unentgeltlichen Erwerb sowie bei jedem Erwerb durch nahe Angehörige und sonstige im Gesetz Begünstigte ist ein Stufentarif anzuwenden.

Die Steuer beträgt

  • für die ersten € 250.000,– 0,5 %
  • für die nächsten € 150.000,– 2 %
  • und darüber hinaus 3,5 % des Grundstückswertes.

Der Grundstückswert ist entweder auf Basis des vom Finanzamt ermittelten Bodenwertes und des Gebäudewertes zu berechnen oder mittels eines geeigneten Immobilienpreisspiegels zu ermitteln. Es besteht die Möglichkeit, durch ein Sachverständigengutachten einen geringeren Wert nachzuweisen.

„In den meisten Fällen der Liegenschaftsübertragung kann die Steuer vom Notar selbst berechnet und direkt an das Finanzamt abgeführt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Eintragung im Grundbuch rascher erfolgen kann.“

Ein Mann hat sich vor einiger Zeit ein Grundstück als Wertanlage und späteren Baugrund gekauft. Inzwischen möchte der Mann aber mit seiner Lebensgefährtin an einem anderen Platz ein Haus bauen und daher das Grundstück wieder verkaufen. Was muss der Mann bei der Veräußerung beachten?

Im Rahmen des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 – besser bekannt als „Sparpaket“ – wurde per 1. 4. 2012 die sogenannte Immobilienertragsteuer (ImmoESt) eingeführt. Seitdem unterliegen grundsätzlich alle Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken einem festen Sondersteuersatz. Dieser beträgt seit 1. 1. 2016 30 %. Bis zur Einführung der ImmoESt waren private Veräußerungen von Grundstücken nur innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren als Spekulationsgeschäfte steuerpflichtig.

Bemessungsgrundlage der ImmoESt ist der Veräußerungsgewinn – also die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten ist Folgendes zu unterscheiden:

Bei Grundstücken des Altvermögens (angeschafft vor dem 1. April 2002) werden die Anschaffungskosten pauschal mit 86 % des Veräußerungserlöses angesetzt. Es werden daher nur 14 % des Veräußerungserlöses mit 30 % ImmoESt versteuert, was eine effektive Steuerbelastung von 4,2 % ergibt.

Wurde ein Grundstück des Altvermögens jedoch nach dem 31. 12. 1987 erstmalig in Bauland umgewidmet, sind die Anschaffungskosten wiederum pauschal mit 40 % des Veräußerungserlöses anzusetzen. Der Steuersatz beträgt daher 30 % von 60 % des Erlöses – also eine effektive Steuerbelastung von 18 %.

Bei Grundstücken des Neuvermögens (angeschafft nach dem 31. März 2002), werden die tatsächlichen Anschaffungskosten herangezogen.

„Außerdem sieht das Gesetz Befreiungsbestimmungen, etwa für Gebäude, die selbst bewohnt bzw. selbst errichtet wurden, vor.“

Beim Kauf einer Immobilie wird vom Verkäufer oft verlangt, dass der Käufer ein schriftliches Kaufanbot unterschreibt, noch ehe der endgültige Kaufvertrag unterzeichnet wird. Welche Gründe hat das?

Ein Kaufanbot ist die förmliche Erklärung, z. B. eine bestimmte Immobilie zu einem bestimmten Preis von einem bestimmten Verkäufer zu kaufen. Im Gegensatz zum Kaufvertrag ist das Kaufanbot eine einseitige Erklärung des Käufers, welche vom Verkäufer noch nicht angenommen wurde. Durch diese Erklärung bindet sich der Käufer für eine bestimmte Zeit, diese Immobilie zu diesen Bedingungen zu kaufen. Ein Kaufanbot eines Käufers ist für den Verkäufer dann von besonderer Bedeutung, wenn er mehrere Interessenten für den Kauf einer Immobilie hat. Es ist jedenfalls empfehlenswert, ein Kaufanbot vor Unterfertigung von einem Notar prüfen zu lassen.

„Mit einem Kaufanbot bindet sich der Käufer für eine bestimmte Zeit.“

Rechtliche Sicherheit durch professionelle Verträge.

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