Sie möchten alleine / mit anderen ein Unternehmen gründen?

Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die für Sie und Ihr Unternehmen passende und rechtlich sichere Lösung!

Wir begleiten Sie von der  Unternehmensgründung bis zur Nachfolgeregelung.

Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr eigenes Unternehmen gründen oder eine Nachfolgeregelung planen.

Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite, um Sie bei jedem Schritt auf Ihrem Weg zum Erfolg zu begleiten.

Umfassende Beratung und Unterstützung bei der Unternehmensgründung

Expertise in der Planung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen

Erstellung oder Anpassung eines Gesellschaftsvertrags nach ihren Individuellen Anforderungen

Unsere vertraglichen Dienstleistungen

Wir begleiten Sie bei der Wahl der Rechtsform und der Beantragung von notwendigen Genehmigungen, sowie bei der Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrags, der auf Ihre Bedürfnisse und Ziele abgestimmt ist. Die Nachfolgeregelung ist ein wichtiger Schritt für die langfristige Sicherung Ihres Unternehmens. Wir helfen Ihnen bei der Planung und Umsetzung.

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)

Die Gründung und Führung einer GmbH oder AG bringt komplexe juristische Aspekte mit sich.

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Erstellung der notwendigen Verträge und Satzungen.

Die Gründung einer GmbH erfordert die Eintragung ins Handelsregister und die Festlegung eines Stammkapitals, das in bar oder in Sachwerten einzubringen ist. Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument der GmbH und enthält die wesentlichen Regelungen über die Struktur, die Organisation und die Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Er muss notariell beglaubigt werden.

Die AG, Aktiengesellschaft, ist eine Kapitalgesellschaft, deren Kapital in Aktien unterteilt ist, die von Aktionären gehalten werden. Wie bei der GmbH, zeichnet sich auch die AG durch eine beschränkte Haftung der Aktionäre aus.

Die Gründung einer AG erfordert einen notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister.

Unser Ziel ist es, die Gründung und Führung Ihrer GmbH oder AG rechtskonform und transparent zu gestalten.

Personengesellschaften (OG, KG, GmbH & Co. KG)

Die Wahl der richtigen Rechtsform eine entscheidende Rolle für den Erfolg Ihres Unternehmens.

In einem persönlichen Gespräch erörtern wir Ihre geschäftlichen Ziele und Anforderungen. Wir klären sämtliche rechtlichen Fragestellungen und unterstützen Sie bei der Auswahl der geeigneten Rechtsform, sei es eine Offene Gesellschaft (OG), eine Kommanditgesellschaft (KG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. KG (GmbH & Co. KG), die eine Kombination aus Kapital- und Personengesellschaft ist.

Wir unterstützen Sie bei der Gründung ihrer Personengesellschaft mit allen nötigen juristischen Schritten, sodass alle gesetzlichen Anforderungen korrekt erfüllt werden und die Gesellschaft rechtssicher gegründet wird.

Einzelunternehmen

Es ist ratsam, sich vor der Gründung eines Einzelunternehmens rechtlich beraten zu lassen, um alle notwendigen Schritte und Pflichten zu verstehen und um sicherzustellen, dass Ihre Geschäftstätigkeit den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Wir unterstützen Sie dabei gerne und stehen Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite. 

Privatstiftungen

Die Errichtung einer Privatstiftung ist eine bedeutsame Entscheidung, die sorgfältige Planung und rechtliche Expertise erfordert. 

Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen auf Basis der Anforderungen eine maßgeschneiderte Stiftungssatzung, die den rechtlichen Anforderungen entspricht und Ihre Vorstellungen optimal umsetzt.

Während des gesamten Prozesses unterstützen wir Sie bei der Beschaffung aller notwendigen Dokumente, beraten Sie zu steuerlichen und rechtlichen Aspekten und klären sämtliche offenen Fragen.

Schließlich beurkunden wir die Stiftungssatzung und sorgen dafür, dass Ihre Privatstiftung ordnungsgemäß registriert wird.

Umgründungen

Die Umstrukturierung eines Unternehmens bedarf sorgfältiger Planung und rechtlicher Expertise. In einem persönlichen Gespräch analysieren wir Ihre Ziele und Bedürfnisse, um die optimale Umgründungsvariante für Ihr Unternehmen zu ermitteln. Ob Verschmelzung, Spaltung oder Umwandlung – wir erläutern Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Möglichkeiten und klären sämtliche rechtlichen Fragen.

Anschließend unterstützen wir Sie bei der Erstellung der erforderlichen Verträge und Dokumente, begleiten Sie bei Gesellschafterversammlungen und stellen sicher, dass alle notwendigen behördlichen Genehmigungen eingeholt werden.

Als erfahrene Notare gewährleisten wir eine reibungslose Abwicklung und rechtliche Absicherung Ihrer Umgründung.

Unternehmensnachfolge

Wir klären sämtliche rechtlichen Fragen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Nachfolgestrategie, die Ihre individuellen Bedürfnisse und die langfristige Stabilität des Unternehmens berücksichtigt.

Ob Übertragung an Familienmitglieder, externe Käufer oder Mitarbeiter – wir begleiten Sie bei der Erstellung der erforderlichen Verträge und Dokumente, beraten Sie zu steuerlichen Aspekten und sorgen für eine reibungslose Abwicklung des Nachfolgeprozesses.

Share- & Asset-Deal

Wir wissen, dass Unternehmenskäufe und -verkäufe bedeutende Transaktionen sind, die eine professionelle und rechtssichere Abwicklung erfordern. Wir klären sämtliche rechtlichen Fragen, um die für Sie optimale Transaktionsstruktur zu ermitteln.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen, der Durchführung von Due Diligence-Prüfungen und sorgen dafür, dass alle notwendigen behördlichen Genehmigungen eingeholt werden. Als erfahrene Notare gewährleisten wir eine reibungslose Abwicklung und rechtliche Absicherung Ihrer Transaktio, um Ihren Share- oder Asset-Deal erfolgreich zu realisieren.

Merger & Acquisitions (M&A)

Unternehmenszusammenschlüsse und -übernahmen sind komplexe Vorhaben sind, die umfassende Planung und juristische Expertise erfordern. In einem persönlichen Gespräch erörtern wir Ihre Ziele und Anforderungen an die M&A Transaktion und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Transaktionsstruktur, die Ihre Interessen und die des Unternehmens bestmöglich berücksichtigt.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Prüfung aller relevanten Verträge, wie zum Beispiel Kaufverträge, Verschmelzungsverträge, Due-Diligence-Prüfungen und Gewährleistungsvereinbarungen. Unser Ziel ist es, den M&A Prozess nahtlos abzuwickeln und mögliche rechtliche Risiken zu minimieren. Als erfahrene Notare gewährleisten wir eine reibungslose Durchführung Ihrer Transaktion und sorgen für eine umfassende rechtliche Absicherung.

Fragen zum Thema GmbH, OG und andere Gesellschaften

Herr A. und Frau B. beschließen, sich mit ihrer Geschäftsidee selbständig zu machen. Welche Rechtsformen können Sie für das Unternehmen wählen?

Prinzipiell werden Unternehmen neben Einzelunternehmen in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften eingeteilt. Die in der Praxis wesentlichen Gesellschaftsformen sind:

Offene Gesellschaft (OG):

Die OG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die auch mit ihrem Privatvermögen haften. Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Sprengel sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Die Gründung erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag, in dem man die Rechte und Pflichten (z. B. Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Vereinbarungen für den Fall des Ablebens oder Ausscheidens eines Gesellschafters, etc.) der einzelnen Gesellschafter regelt.

Kommanditgesellschaft (KG):

Eine KG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern. Während der Komplementär Leitungsbefugnis hat und unbeschränkt mit seinem eigenen Vermögen haftet, hat der Kommanditist Kontrollbefugnis und haftet nur beschränkt mit seinem eingebrachten Kapital. Die KG wird mit einem Gesellschaftsvertrag gegründet und in das Firmenbuch eingetragen.

Kapitalgesellschaft:

Bei einer Kapitalgesellschaft haften Gesellschafter nicht mit ihrem eigenen Vermögen, sondern „nur“ mit dem eingelegten Kapital. Eine Kapitalgesellschaft ist rechtlich eine juristische Person.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

Die häufigste Form der Kapitalgesellschaft ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Haftung bei der GmbH ist grundsätzlich auf das Stammkapital der Gesellschaft beschränkt. Als Stammkapital muss in der GmbH ein Betrag von zumindest 35.000 Euro vorhanden sein. Bei der Gründung einer GmbH kann jedoch eine Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden und es gelten sodann für das Stammkapital Sonderbestimmungen.

Der Unternehmer Herr F. hat sein ganzes Leben lang gearbeitet und möchte sein beachtliches Vermögen nun für die Zukunft und für seine Familie absichern. Den normalen Weg der Erbfolge möchte er nicht abwarten. Welche Alternativen hat er?

Durch das Privatstiftungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, eigennützige Stiftungen, insbesondere Familienstiftungen, zu errichten, in denen der Stifter in erster Linie sich selbst, seine eigene Familie oder sonstige Personen, zu denen er ein Naheverhältnis hat, begünstigt. Das gewidmete Vermögen wird vom Stifter losgelöst und auf die Privatstiftung übertragen. Die Privatstiftung hat keine Eigentümer, Teilhaber oder Mitglieder – sie ist eine eigentümerlose Vermögensmasse, die vom rechtlichen Schicksal des Stifters und seiner Rechtsnachfolger losgelöst ist. Für den Stifter bedeutet das, dass er sein Vermögen tatsächlich verschenkt und grundsätzlich keinen unmittelbaren Zugang mehr hat.

Der Wille des Stifters, wie das gestiftete Vermögen zu verwenden ist, wird in der Stiftungsurkunde festgehalten, wirkt über das Ableben des Stifters hinaus und wird vom Stiftungsvorstand in Vollziehung der Stiftungsurkunde erfüllt. Die Stiftung hat Begünstigte, deren Zuwendungen der Stifter in Art und Höhe festlegt. Der Stifter hat somit über seinen Tod hinaus Einfluss, wie sein erarbeitetes Vermögen verwendet wird und wer Nutznießer daraus ist. Die Aufteilung des Familienbesitzes aufgrund der geltenden Erbfolge und des Pflichtteilsrechts kann dadurch vorweggenommen werden. Die Begünstigten erhalten regelmäßige Zuwendungen oder Nutzungsrechte aus der Stiftung.

Die Errichtung einer Privatstiftung kann auch zur Regelung der Unternehmensnachfolge dienen, falls sich z. B. die Kinder nicht für das Unternehmen eignen.

Das Unternehmen von Herrn M. konnte in den letzten Jahren enorme Erfolge erzielen. Nun möchte Herr M. sichergehen, dass das auch nach seiner Pensionierung so bleibt. Wie kann er die Weichen für die Zukunft stellen?

Das Thema Unternehmensvorsorge wird von vielen Unternehmern immer noch unterschätzt. Laut einer aktuellen market-Untersuchung wissen 43 % der Unternehmer über 55 Jahre nicht, wer ihren Betrieb später übernehmen soll. Eine erfolgreiche, geordnete Übergabe bzw. Weiterführung des Unternehmens will geplant sein – im Falle eines plötzlichen Ablebens genauso wie anlässlich der Pensionierung des Unternehmers.

Vor einer Übergabe sollten sich Unternehmer folgende fragen stellen:

  • Ist das Unternehmen von meiner Arbeitskraft abhängig? Wie übergebe ich ein Unternehmen am besten?
  • Wann setze ich einen möglichen Nachfolger zum Geschäftsführer ein? Kann ich eine Beteiligung am Unternehmen behalten?
  • Wie sichere ich meine finanziellen Interessen nach der Übergabe ab?
  • Wie kann der Übernehmer finanziell bestehen?
  • Können Liegenschaften im Privatvermögen behalten werden?
  • Wie können Familienmitglieder versorgt werden?
  • Wie viel Zeit brauche ich vor der Übergabe?

Bei Familienunternehmen ist die Regelung der Nachfolge noch heikler, weil sich hier zusätzlich Fragen zum Erb- und Pflichtteilsrecht stellen. Mangelhafte Planung gefährdet in diesem Fall nicht nur die Zukunft des Unternehmens, sondern auch den Familienfrieden.

„Der Notar bietet ein umfangreiches Dienstleistungspaket, um für Unternehmer maßgeschneiderte Lösungen zum Thema Unternehmensvorsorge zu finden.“

Wir begleiten Personen und Unternehmen bei Rechtsfragen.

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