Sie möchten alleine / mit anderen ein Unternehmen gründen?
Wir begleiten Sie von der Unternehmensgründung bis zur Nachfolgeregelung.
Wir bieten umfassende Beratung und Unterstützung für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihr eigenes Unternehmen gründen oder eine Nachfolgeregelung planen.
Unser erfahrenes Team steht Ihnen zur Seite, um Sie bei jedem Schritt auf Ihrem Weg zum Erfolg zu begleiten.
Umfassende Beratung und Unterstützung bei der Unternehmensgründung
Expertise in der Planung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen
Erstellung oder Anpassung eines Gesellschaftsvertrags nach ihren Individuellen Anforderungen
Fragen zum Thema GmbH, OG und andere Gesellschaften
Herr A. und Frau B. beschließen, sich mit ihrer Geschäftsidee selbständig zu machen. Welche Rechtsformen können Sie für das Unternehmen wählen?
Prinzipiell werden Unternehmen neben Einzelunternehmen in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften eingeteilt. Die in der Praxis wesentlichen Gesellschaftsformen sind:
Offene Gesellschaft (OG):
Die OG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die auch mit ihrem Privatvermögen haften. Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Sprengel sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden. Die Gründung erfolgt durch einen Gesellschaftsvertrag, in dem man die Rechte und Pflichten (z. B. Geschäftsführung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Vereinbarungen für den Fall des Ablebens oder Ausscheidens eines Gesellschafters, etc.) der einzelnen Gesellschafter regelt.
Kommanditgesellschaft (KG):
Eine KG besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern. Während der Komplementär Leitungsbefugnis hat und unbeschränkt mit seinem eigenen Vermögen haftet, hat der Kommanditist Kontrollbefugnis und haftet nur beschränkt mit seinem eingebrachten Kapital. Die KG wird mit einem Gesellschaftsvertrag gegründet und in das Firmenbuch eingetragen.
Kapitalgesellschaft:
Bei einer Kapitalgesellschaft haften Gesellschafter nicht mit ihrem eigenen Vermögen, sondern „nur“ mit dem eingelegten Kapital. Eine Kapitalgesellschaft ist rechtlich eine juristische Person.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
Die häufigste Form der Kapitalgesellschaft ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Haftung bei der GmbH ist grundsätzlich auf das Stammkapital der Gesellschaft beschränkt. Als Stammkapital muss in der GmbH ein Betrag von zumindest 35.000 Euro vorhanden sein. Bei der Gründung einer GmbH kann jedoch eine Gründungsprivilegierung in Anspruch genommen werden und es gelten sodann für das Stammkapital Sonderbestimmungen.
Der Unternehmer Herr F. hat sein ganzes Leben lang gearbeitet und möchte sein beachtliches Vermögen nun für die Zukunft und für seine Familie absichern. Den normalen Weg der Erbfolge möchte er nicht abwarten. Welche Alternativen hat er?
Durch das Privatstiftungsgesetz wurde die Möglichkeit geschaffen, eigennützige Stiftungen, insbesondere Familienstiftungen, zu errichten, in denen der Stifter in erster Linie sich selbst, seine eigene Familie oder sonstige Personen, zu denen er ein Naheverhältnis hat, begünstigt. Das gewidmete Vermögen wird vom Stifter losgelöst und auf die Privatstiftung übertragen. Die Privatstiftung hat keine Eigentümer, Teilhaber oder Mitglieder – sie ist eine eigentümerlose Vermögensmasse, die vom rechtlichen Schicksal des Stifters und seiner Rechtsnachfolger losgelöst ist. Für den Stifter bedeutet das, dass er sein Vermögen tatsächlich verschenkt und grundsätzlich keinen unmittelbaren Zugang mehr hat.
Der Wille des Stifters, wie das gestiftete Vermögen zu verwenden ist, wird in der Stiftungsurkunde festgehalten, wirkt über das Ableben des Stifters hinaus und wird vom Stiftungsvorstand in Vollziehung der Stiftungsurkunde erfüllt. Die Stiftung hat Begünstigte, deren Zuwendungen der Stifter in Art und Höhe festlegt. Der Stifter hat somit über seinen Tod hinaus Einfluss, wie sein erarbeitetes Vermögen verwendet wird und wer Nutznießer daraus ist. Die Aufteilung des Familienbesitzes aufgrund der geltenden Erbfolge und des Pflichtteilsrechts kann dadurch vorweggenommen werden. Die Begünstigten erhalten regelmäßige Zuwendungen oder Nutzungsrechte aus der Stiftung.
Die Errichtung einer Privatstiftung kann auch zur Regelung der Unternehmensnachfolge dienen, falls sich z. B. die Kinder nicht für das Unternehmen eignen.
Das Unternehmen von Herrn M. konnte in den letzten Jahren enorme Erfolge erzielen. Nun möchte Herr M. sichergehen, dass das auch nach seiner Pensionierung so bleibt. Wie kann er die Weichen für die Zukunft stellen?
Vor einer Übergabe sollten sich Unternehmer folgende fragen stellen:
- Ist das Unternehmen von meiner Arbeitskraft abhängig? Wie übergebe ich ein Unternehmen am besten?
- Wann setze ich einen möglichen Nachfolger zum Geschäftsführer ein? Kann ich eine Beteiligung am Unternehmen behalten?
- Wie sichere ich meine finanziellen Interessen nach der Übergabe ab?
- Wie kann der Übernehmer finanziell bestehen?
- Können Liegenschaften im Privatvermögen behalten werden?
- Wie können Familienmitglieder versorgt werden?
- Wie viel Zeit brauche ich vor der Übergabe?
Bei Familienunternehmen ist die Regelung der Nachfolge noch heikler, weil sich hier zusätzlich Fragen zum Erb- und Pflichtteilsrecht stellen. Mangelhafte Planung gefährdet in diesem Fall nicht nur die Zukunft des Unternehmens, sondern auch den Familienfrieden.
„Der Notar bietet ein umfangreiches Dienstleistungspaket, um für Unternehmer maßgeschneiderte Lösungen zum Thema Unternehmensvorsorge zu finden.“

