Sie möchten im Alter keinen gerichtlichen Erwachsenenvertreter, der für Sie entscheidet?

Sie wollen selbst bestimmen, wer die Person Ihres Vertrauens ist? Wir analysieren Ihre Bedürfnisse und finden gemeinsam eine passende Regelung!

Wir klären mit Ihnen, was eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung für Sie regeln kann.

Das Erwachsenenschutzgesetz regelt die rechtliche Betreuung von erwachsenen Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln.

Sicherheit und Schutz im Falle von Krankheit oder Unfall

Festlegung der eigenen Wünsche und Vorstellungen für den Ernstfall

Vermeidung von rechtlichen Auseinandersetzungen und Unsicherheiten

Unsere vertraglichen Dienstleistungen

Wir begleiten Sie bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht, der Patientenverfügung und übernehmen die Registrierungen.

Vorsorgevollmacht und gewählte Erwachsenenvertretung

Eine Vorsorgevollmacht und gewählte Erwachsenenvertretung bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Zukunft in Eigenregie zu gestalten und für alle Eventualitäten vorzusorgen. Unser Notariat begleitet Sie einfühlsam und kompetent, um Ihre persönlichen Wünsche und Entscheidungen bestmöglich abzusichern.

Wir klären sämtliche rechtlichen Aspekte und gestalten die Vorsorgevollmacht und die Erwachsenenvertretung individuell nach Ihren Wünschen.

Die Vorsorgevollmacht ermächtigt von Ihnen ausgewählte Personen, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Die gewählte Erwachsenenvertretung ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die Ihre Interessen und Wünsche wahrnimmt, falls Sie beeinträchtigt sind.

Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten und zeigen Ihnen auf, wie Sie Ihre persönliche Autonomie erhalten und Ihre Angehörigen entlasten können.

Gesetzliche Erwachsenenvertretung bzw. Vertretung nächster Angehöriger

Unser Notariat bietet Ihnen die Möglichkeit, eine gesetzliche Erwachsenenvertretung oder Vertretung durch nächste Angehörige zu bestimmen, um Ihre persönlichen und rechtlichen Belange auch in schwierigen Zeiten in guten Händen zu wissen

Die gesetzliche Erwachsenenvertretung ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die in Ihrem Namen Entscheidungen trifft, wenn Sie selbst nicht mehr handeln können. Die Vertretung durch nächste Angehörige, wie Ehepartner, Kinder oder Eltern, schafft eine familiäre Absicherung in medizinischen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten.

Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten und stehen Ihnen bei der Erstellung der notwendigen Vollmachten und Dokumente zur Seite.

Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit und Schutz zu geben und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Interessen in jeder Lebenslage gewahrt bleiben.

Gerichtliche Erwachsenenvertretung

Unser Notariat begleitet Sie einfühlsam und kompetent bei der Einrichtung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung, um Ihnen in herausfordernden Lebenslagen den Schutz und die Unterstützung zu bieten, die Sie benötigen.

In einem vertraulichen Beratungsgespräch ermitteln wir Ihre individuelle Situation und Ihre spezifischen Bedürfnisse. Unsere erfahrenen Notare klären sämtliche rechtlichen Aspekte und helfen Ihnen, die passende Vertretungslösung zu finden.

Die gerichtliche Erwachsenenvertretung ermöglicht es, dass eine vom Gericht bestellte Person in Ihrem Namen wichtige Entscheidungen trifft, wenn Sie aufgrund von gesundheitlichen oder persönlichen Gründen nicht mehr handlungsfähig sind. Diese schafft eine rechtliche Absicherung durch eine vertrauenswürdige Person, die Ihre Interessen vertritt.

Wir begleiten Sie bei sämtlichen behördlichen Angelegenheiten und der Erstellung notwendiger Vollmachten und Dokumente.

Unser Ziel ist es, Ihnen in schwierigen Zeiten Rechtssicherheit und fürsorgliche Begleitung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Interessen stets geschützt sind.

Österreichisches Zentrales Vertretungsverzeichnis

Unser Notariat unterstützt Sie bei der Eintragung in das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis, um Ihre Vertretungsregelungen transparent und rechtssicher zu gestalten.

Die Eintragung ins Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis ermöglicht es, dass Ihre Vorsorgevollmacht, Erwachsenenvertretung oder Sachwalterschaft rechtswirksam und eindeutig dokumentiert wird. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre persönlichen Vertretungsregelungen im Ernstfall rasch gefunden und umgesetzt werden.

Unser Ziel ist es, dass Ihre Vorsorgedokumente zentral registriert und jederzeit zugänglich sind, um im Notfall eine rasche Umsetzung Ihrer Vertretungsregelungen zu gewährleisten.

Patientenverfügungsregister

Unser Notariat begleitet Sie einfühlsam und kompetent bei der Eintragung Ihrer Patientenverfügung in das Patientenverfügungsregister, um sicherzustellen, dass Ihre medizinischen Wünsche im Ernstfall respektiert werden.

Die Eintragung Ihrer Patientenverfügung in das Register gewährleistet, dass Ihre medizinischen Wünsche und Entscheidungen zentral hinterlegt sind und im Bedarfsfall von behandelnden Ärzten und Angehörigen eingesehen werden können.

Unser Ziel ist es, dass Ihre medizinischen Wünsche und Entscheidungen jederzeit verfügbar sind, um sicherzustellen, dass Ihre individuellen Bedürfnisse im Falle einer medizinischen Notfallsituation berücksichtigt werden.

Fragen zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Aufgrund einer Gehirnblutung ist bei einem 40-jährigen Mann eine geistige Behinderung eingetreten. Er ist nicht mehr in der Lage, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. Wer übernimmt nun die Angelegenheiten des Mannes?

Wenn ein volljähriger Mensch nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen, gibt es seit dem 01.07.2018 vier mögliche Arten der Vertretung, die den Betroffenen durch unterschiedlich ausgeprägte Befugnisse mehr Selbstbestimmung ermöglichen:

  • Vorsorgevollmacht (Siehe Punkt „Vorsorgevollmacht“)
  • gewählte Erwachsenenvertretung
  • gesetzliche Erwachsenenvertretung
  • gerichtliche Erwachsenenvertretung

Hat eine Person keinen Vertreter und kann keine Vorsorgevollmacht mehr errichten, besteht durch die neu eingeführte gewählte Erwachsenenvertretung die Möglichkeit, einen Erwachsenenvertreter zu bestimmen, soweit die betroffene Person die Tragweite einer Bevollmächtigung zumindest in Grundzügen verstehen und sich entsprechend verhalten kann.

Die gesetzliche Erwachsenenvertretung verschafft den Angehörigen für den Fall, dass weder eine Vorsorgevollmacht noch eine gewählte Erwachsenenvertretung vorliegt, die Berechtigung, die betroffene Person zu vertreten. Sie entsteht jedoch erst, wenn sie im Österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis eingetragen ist. Sie muss spätestens alle 3 Jahre erneuert werden.

Eine 75-jährige Frau leidet an Lungenkrebs. Sie möchte bei Fortschreiten ihrer Krankheit verhindern, dass durch Ausnutzung aller medizinischen Möglichkeiten ihr Lebensende hinausgezögert wird. Wie kann dies geregelt werden?

Die Patientenverfügung ist die schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten Krankheitssituation bestimmte medizinische lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden. Dieses Schriftstück muss unter Beiziehung eines Arztes einerseits und eines Notars, Rechtsanwalts oder rechtskundigen Mitarbeiters der Patientenvertretung andererseits errichtet werden. Wenn alle diese Formvorschriften eingehalten werden, ist die Patientenverfügung acht Jahre lang verbindlich für den jeweiligen behandelnden Arzt.

„Patientenverfügungen können von Notaren auf Wunsch ins Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats eingetragen werden.“

Eine ältere Dame erfährt, dass sie die Alzheimer-Krankheit hat. Sie ist sehr besorgt darüber, dass sie vielleicht bald keine Entscheidungen mehr treffen kann. Welche Möglichkeiten hat die Damen, dass im Falle einer Verschlechterung des Zustandes in ihrem Sinne gehandelt wird?

Seit 1. Juli 2007 gibt es die im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Vorsorgevollmacht. Mit dieser Vollmacht hat jeder die Möglichkeit, bereits im Vorhinein eine Vertrauensperson zu bestimmen, die ihn in bestimmten Angelegenheiten vertritt, wenn er die Entscheidungsfähigkeit und somit die Handlungs- und Geschäftsfähigkeit verliert. Damit soll einer allfälligen späteren gerichtlichen Erwachsenenvertretung vorgebeugt werden. In der Praxis ist die Vorsorgevollmacht bereits sehr beliebt. In der Regel werden nahe Familienangehörige, zum Beispiel Kinder, mit dieser Vollmacht ausgestattet.

Die Abfassung einer Vorsorgevollmacht unterliegt bestimmten Formerfordernissen. Die Anwendungsbereiche der Vorsorgevollmacht betreffen einerseits die Vertretung in allen Vermögensangelegenheiten (insbesondere bei Bankgeschäften, aber auch bei der Immobilienverwaltung), andererseits die Vertretung im Spital gegenüber Ärzten, insbesondere bei Behandlungen und Operationen, aber auch bei der Unterbringung in einem Pflegeheim und nicht zuletzt im Alltag bei Behörden, Gerichten und dergleichen. Zum Nachweis der Gültigkeit der Vorsorgevollmacht wird diese im Zentralen Vertretungsverzeichnis der Österreichischen Notariatskammer registriert, wobei ein allfälliger Widerruf dieser Vollmacht hier ebenfalls registriert wird.

Sicherheit schaffen, durch eine gut geplante Rechtsvorsoge.

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