Sie möchten ein Testament schreiben oder leben in einer Patch-Work-Familie und möchten klare Regelungen?

Wir hören Ihnen zu und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine für alle passende und nachhaltige Lösung!

Wir beraten Sie bei Ihrer Nachlassregelung.

Wir beraten Sie zur  Nachlassplanung, Erbschaft und Weitergabe Ihres Vermögens an Ihre Lieben. Wir stehen an Ihrer Seite, ganz gleich ob Sie Pläne für die Zukunft machen, oder mit dem Verlust eines geliebten Menschen zu kämpfen haben.

Deckt alle Aspekte der Nachlassplanung ab Beratung über die gesetzlichen Rechte von Erben und Begünstigten

Unterstützung bei der Zukunftsplanung, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird

Hilft Ihnen, Ihre Rechte und Pflichten als Erbe oder Begünstigter zu verstehen

Unsere vertraglichen Dienstleistungen

Wir begleiten bei der Erstellung Ihres Testaments. Es kann mit den nebenstehenden Verträgen jedoch weitaus mehr bereits im Voraus geregelt werden. Wir beraten Sie gerne ausführlich, was für Ihre Situation geeignet ist.

Schenkungs- und Übergabeverträge

Mit Schenkungs- und Übergabeverträgen können Sie Ihr Vermögen auf die nächste Generation übertragen. Bei unserem Notariat stehen Ihre individuellen Bedürfnisse im Fokus, während wir Sie durch den gesamten Prozess begleiten.

In einem einfühlsamen und diskreten Beratungsgespräch ermitteln wir Ihre Ziele und Wünsche für die Übertragung. Wir klären sämtliche rechtlichen Aspekte und gestalten die Verträge, um Ihre Vermögensübertragung rechtssicher und transparent abzuwickeln.

Wir stehen Ihnen mit fundiertem Wissen zu steuerlichen Fragen zur Seite und zeigen Ihnen mögliche Steuervorteile auf, um Ihre Belastungen zu minimieren.

Unser Ziel ist es, Ihre Schenkungs- oder Übergabeverträge individuell anzupassen, um Ihre Werte und Ihr Vermächtnis zu schützen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement sorgen wir für einen reibungslosen Ablauf und rechtliche Absicherung Ihrer Transaktion.

Unternehmensnachfolge und Betriebsübergang

Planen Sie die reibungslose Übergabe Ihres Unternehmens oder Betriebs an die nächste Generation oder einen geeigneten Nachfolger? Unser Notariat begleitet Sie professionell und vertrauensvoll bei allen Aspekten der Unternehmensnachfolge und des Betriebsübergangs. In einem einfühlsamen Gespräch ermitteln wir Ihre persönlichen Ziele und Visionen für die Zukunft Ihres Unternehmens. Wir klären alle rechtlichen Fragestellungen und gestalten die Übergabeverträge individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Wir berücksichtigen steuerliche Aspekte und zeigen Ihnen mögliche Gestaltungsoptionen auf, um steuerliche Belastungen zu minimieren. Unser Ziel ist es, eine nachhaltige Zukunft für Ihr Unternehmen zu sichern und eine reibungslose Übergabe zu gewährleisten. 

Testamente und Erbverträge

Gestalten Sie Ihr Erbe nach Ihren Wünschen. Mit unseren maßgeschneiderten Testaments- und Erbvertragslösungen ermöglichen wir Ihnen eine sorgfältige Planung Ihrer Vermögensnachfolge. Unser Notariat begleitet Sie vertrauensvoll und professionell, um Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen für Ihr Erbe umzusetzen.

In einem einfühlsamen Beratungsgespräch nehmen wir uns Zeit, um Ihre individuellen Ziele zu verstehen und Ihre Vermögenswerte entsprechend zu verteilen. Dabei klären wir alle rechtlichen Aspekte und gestalten Testamente und Erbverträge, die Ihre Bedürfnisse umfassend berücksichtigen.

Unser Ziel ist es, Ihre Nachlassregelung so zu gestalten, dass Ihr Vermächtnis nach Ihren Vorstellungen weiterlebt. Mit unserer Expertise in Testaments- und Erbvertragsgestaltung bieten wir Ihnen Sicherheit und Rechtssicherheit für die Zukunft.

Testamentsregister

Unser Notariat bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Testament im Testamentsregister zu hinterlegen, um Ihre letzten Willensäußerungen optimal abzusichern. Das Testamentsregister dient als offizielles Verzeichnis für notariell beurkundete Testamente und erhöht die Rechtssicherheit Ihrer Verfügung.

Durch die Hinterlegung Ihres Testaments im Register wird sichergestellt, dass Ihre Wünsche im Ernstfall gefunden und respektiert werden. Dies vermeidet mögliche Verluste oder Streitigkeiten über Ihre Erbfolge.

Das Testamentsregister gewährleistet eine vertrauliche und sichere Aufbewahrung Ihrer Dokumente. Nur befugte Personen, wie Notare und Gerichte, haben Zugriff auf die dort hinterlegten Testamente.

Unser Notariat begleitet Sie kompetent und diskret bei der Hinterlegung Ihres Testaments im Register. 

Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge

Mit unseren Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Nachlassplanung optimal zu gestalten. Unser Notariat begleitet Sie einfühlsam und professionell bei der Regelung Ihrer Erbfolge und schafft klare Verhältnisse für Ihre Hinterbliebenen.

In einem vertraulichen Beratungsgespräch erörtern wir Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele. Wir klären alle rechtlichen Aspekte und gestalten die Verträge nach Ihren persönlichen Wünschen.

Durch den Erb- und Pflichtteilsverzicht schaffen Sie Rechtssicherheit und verhindern potenzielle Auseinandersetzungen unter Ihren Erben. Sie haben die Möglichkeit, die Verteilung Ihres Vermögens genau nach Ihren Vorstellungen zu regeln.

Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Konsequenzen des Verzichts und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Vermögensnachfolge optimal zu gestalten.

Unser Ziel ist es, Ihre Nachlassplanung individuell abzustimmen und Ihre Angehörigen vor Unklarheiten und Konflikten zu schützen. Mit unserer Expertise in Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen bieten wir Ihnen Sicherheit und Gewissheit für die Zukunft.

Abwicklung von Verlassenschaften

In Zeiten des Verlustes und der Trauer ist es oft eine Herausforderung, sich um die Abwicklung der Verlassenschaft zu kümmern. Unser Notariat steht Ihnen in dieser schwierigen Zeit als verlässlicher Partner zur Seite, um Sie bei der Abwicklung von Verlassenschaften zu unterstützen.

In einem einfühlsamen und diskreten Beratungsgespräch nehmen wir uns Zeit, um Ihre individuelle Situation zu verstehen und Ihre Bedürfnisse zu klären. Unsere erfahrenen Notare begleiten Sie Schritt für Schritt und klären alle rechtlichen Aspekte der Verlassenschaft.

Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser belastenden Zeit den Rücken freizuhalten und die Abwicklung der Verlassenschaft so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Erb- und Pflichtteilsübereinkommen

Erb- und Pflichtteilsüber­einkommen bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Nachlassregelung ganz nach Ihren persönlichen Bedürfnissen zu gestalten. Unser Notariat begleitet Sie einfühlsam und kompetent, um klare Verhältnisse für Ihre Nachkommen zu schaffen.

In einem vertraulichen Beratungsgespräch nehmen wir uns Zeit, um Ihre Wünsche und Vorstellungen für Ihre Nachlassplanung zu verstehen. Wir klären sämtliche rechtlichen Aspekte und gestalten die Verträge individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Durch das Erb- und Pflichtteilsüber­einkommen können Sie Ihre Vermögensnachfolge präzise steuern und Konfliktpotenzial unter Ihren Erben minimieren. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Erbe exakt nach Ihren Vorstellungen zu verteilen und Pflichtteilsansprüche zu regeln.

Wir beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Konsequenzen des Über­einkommens und zeigen Ihnen Gestaltungsmöglichkeiten auf.

Unser Ziel ist es, Ihre Nachlassplanung maßgeschneidert und rechtssicher zu gestalten, um Ihren Hinterbliebenen Klarheit und Sicherheit zu geben.

Fragen zum Thema Testament und Pflichtteil

Ein älteres Ehepaar hat sich mit seinem Sohn wegen einer Lapalie zerstritten. Eine Versöhnung ist nicht sehr wahrscheinlich. Die Eltern möchten, dass ihr Sohn einmal nichts erbt. Kann das Ehepaar dem Sohn den Anspruch auf sein Erbe so einfach verwehren?

Unter Enterbung wird der Wunsch verstanden, dass bestimmte nahe Verwandte vom Erbrecht ausgeschlossen werden. Eine Enterbung ist nur durch letztwillige Anordnung gegenüber Nachkommen oder Ehegatten denkbar, weil diese pflichtteilsberechtigt sind, das heißt Anspruch auf einen Mindestanteil am Vermögen des Verstorbenen haben.

Für eine Enterbung müssen jedoch schwerwiegende Gründe vorliegen, wie zum Beispiel:

  • wenn der Sohn gegen den Verstorbenen oder nahe Angehörige vorsätzlich eine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist,
  • wenn der Sohn absichtlich die Verwirklichung des wahren letzten Willens des Verstorbenen vereiltelt oder zu vereiteln versucht hat,
  • wenn der Sohn dem Verstorbenen in verwerflicher Weise seelisches Leid zugefügt hat,
  • wenn der Sohn seine familienrechtlichen Pflichten gegenüber dem Verstorbenen gröblich vernachlässigt hat,
  • wenn der Sohn wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten zu lebenslanger oder mindestens 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Seltener oder fehlender Kontakt oder ein schlechtes Verhältnis zu einem Kind, unabhängig vom Beweggrund, reichen daher in der Regel nicht aus, um ein Kind zu enterben. Ein Kind kann in der Regel nur auf den Pflichtteil herabgesetzt werden.

Man kann den Pflichtteil eines Kindes oder Ehegatten testamentarisch auf die Hälfte mindern, wenn ein familiäres Naheverhältnis nie oder zumindest 20 Jahre nicht bestanden hat. Außer, der Kontakt wurde vom zukünftigen Erblasser grundlos verweigert oder dieser hat berechtigten Anlass für den fehlenden Kontakt gegeben.

Kinder aus unehelichen Beziehungen sind (im Erbfall) nicht immer willkommen - insbesondere dann, wenn einer späteren Ehe mit einem anderen Partner eheliche Kinder entstammen. Wie kann mit den unehelichen Kindern bereits zu Lebzeiten eine Regelung getroffen werden, um die ehelichen Kinder abzusichern?

Unter Erbverzicht versteht man eine Erklärung zu Lebzeiten, im Voraus auf ein zukünftiges Erbrecht zu verzichten. Es handelt sich dabei um einen schriftlichen Vertrag. Zur Gültigkeit des Vertrages ist erforderlich, dass dieser als Notariatsakt oder gerichtliches Protokoll errichtet wird.

Ein Erbverzicht wird in der Praxis häufig zwischen Vätern einerseits und Kindern aus früheren Beziehungen andererseits abgeschlossen. Dieser Verzicht ist endgültig und gilt im Zweifel auch für die Nachkommen. In der Regel ist der Erbverzicht mit einer finanziellen Abfindung verbunden.

Ein Erbverzicht kann natürlich auch zwischen Eltern und Kindern aus früheren Ehen oder ehelichen Kindern abgeschlossen werden.

Eine ältere Frau wurde jahrelang von einer Freundin gepflegt und betreut. Sie möchte ihr als Dank dafür nach ihrem Tod ein Sparbuch mit einer betrachtlichen Summe hinterlassen. Was muss die Frau tun?

Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung einer Person, an wen das zum Zeitpunkt ihres Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder nur teilweise übertragen werden soll. Diese Erklärung ist jederzeit widerruflich. Die Erben sind immer mit einer Quote (z. B. zur Gänze oder zu einem bestimmten Anteil) am Erbe beteiligt.

Ein Testament kann sowohl eigenhändig als auch fremdhändig errichtet werden. Um die strengen Formvorschriften zu erfüllen, muss das eigenhändige Testament mit seinem gesamten Text vom Testamentserrichter selbst von Hand geschrieben und unterzeichnet werden. Wird der Text des Testaments nicht vom Testamentserrichter selbst, sondern von jemand anderem oder z. B. per Computer geschrieben, so sind Zeugen notwendig. Es bedarf dreier Personen, die mit den Erben in keinem nahen Verwandtschaftsverhältnis stehen und die diese letztwillige Anordnung jeweils mit einem Zusatz, der auf ihre Eigenschaft als Zeugen hinweist, unterschreiben. Auch die Identität der Zeugen muss aus der Urkunde hervorgehen. Der Verfügende muss das Testament eigenhändig unterschreiben und mit einem eigenhändig geschriebenen Zusatz versehen, dass die Urkunde seinen letzten Willen enthält. Ein mündliches Testament ist nur in bestimmten Gefahrensituationen unter Beiziehung von zwei Zeugen gültig. Darüber hinaus hat ein solches mündliches Testament nur drei Monate Gültigkeit. Im Gegensatz zum Testament vermacht der Erblasser beim Vermächtnis (auch Legat genannt) eine bestimmte Sache (z. B. ein Sparbuch) mittels letztwilliger Verfügung.

Was wir regeln, ist sicher und gut geregelt.

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